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Ausbildungsklassen und Kurse

Die Fahrschule Miecke & Partner bieten dem Fahrschüler nicht nur die Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis an.

So finden in den Räumen der Fahrschule Andernach-Südhöhe, Buchenstraße 2, auch die notwendigen Kurse wie "Sofortmaßnahmen am Unfallort" durch den kompetenten Partner M.A.U.S. aus Remagen statt.

Sollten Sie besondere Wünsche haben, sind unsicher im Straßenverkehr und wünschen sich eine zusätzliche Fahrschulung; oder haben Sie Probleme mit den neuesten Verkehrsregeln oder Verkehrszeichen? Auch hierfür bieten wir unsere Fachkompetenz an. Fragen Sie in unserem Büro, wir werden sicherlich auch für Sie eine Lösung finden.

Nachfolgend eine Übersicht mit kurzer Beschreibung über die Führerscheine und -klassen die aktuell im Angebot sind.

Aktuell "Führerschein mit 17"

Klasse A (bis 25 kW)

Klasse A (Motorrad bis 25 kW) 

Mindestalter

18 Jahre

Fahrzeuge

Motorräder bis 25 kw (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg

Besonderheiten

Die Leistungbeschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrten

bei vorhandener Klasse A1: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Dunkelfahrt

Dauer der Fahrprüfung:

60 Minuten

 

 

KLasse A (unbeschränkt)

Klasse A unbeschränkt (jedes Motorrad) 

Mindestalter

25 Jahre bei Direkteinstieg

Fahrzeuge

Motorräder ohne Leistungsbeschränkung

Besonderheiten

Wer A unbeschränkt erwerben möchte, ohne vorher zwei Jahre lang Klasse A zu besitzen, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Das nennt man "Direkteinstieg".

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrten

bei vorhandener Klasse A: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Dunkelfahrt

Dauer der Fahrprüfung:

60 Minuten

 

 

Klasse A1

Klasse A1 (Motorrad bis 125 ccm)

Mindestalter

16 Jahre

Fahrzeuge

Motorräder bis 125 ccm und 11 kW

Besonderheiten

Maschinen mit mehr als 80 km/h Höchstgeschwindigkeit dürfen erst ab dem 18. Geburtstag gefahren werden

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrten

Dauer der Fahrprüfung:

45 Minuten

 

 

KLasse B

Klasse B (Pkw, auch mit leichtem Anhänger)

Mindestalter

18 Jahre

Fahrzeuge

Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz,
plus Anhäger mit höchstens 750 kg zulässige Gesamtmasse
oder plus Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis zum Leergewicht des Zugfahrzeugs, wenn dabei die gesamte zulässige Masse des Zugs höchstens 3.500 kg beträgt

Besonderheiten

Bei Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeugen wird auch der Führerschein auf Automatikfahrzeuge beschränkt. 

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrten

Dauer der Fahrprüfung:

45 Minuten

 

 

Klasse B (Automatik)

Klasse B (Automatik)

Mindestalter

18 Jahre

Fahrzeuge

Wie Klasse B, jedoch wird die Ausbildung aussschließlich auf einem Automatik-PKWdurchgeführt.

Besonderheiten

Bei Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeugen wird auch der Führerschein auf Automatikfahrzeuge beschränkt.
 
(Wir bieten auf Wunsch die Automatik-Ausbildung auf einem Mercedes C220 CDI an)

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrten

Dauer der Fahrprüfung:

45 Minuten

 

 

Klasse BE

Klasse BE (Pkw mit schwerem Anhänger)

Mindestalter

18 Jahre

Fahrzeuge

Kraftfahrzeuge der Klasse B
plus einem Anhänger über der Leermasse des ziehenden Kfz oder über 3,5 tonnen Gesamtmasse, für den die Klasse B nicht mehr ausreicht

Besonderheiten

Es darf auch mit einem Automatik-Zugfahrzeug ausgebildet werden, ohne Beschränkung der Klasse BE auf Automatikfahrzeuge.

vorgeschriebene Sonderfahrten:

3 Überland, 1 Autobahn,
1 Dunkelfahrt

Dauer der Fahrprüfung:

45 Minuten

 

 

Klasse M

Klasse M (Kleinkraftrad)

Mindestalter

16 Jahre

Fahrzeuge

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die hinsichtlich ihrer Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Besonderheiten

Kleinkrafträder, die bis zum 31.12.2001 in den Verkehr gebracht werden, dürfen bis 50 km/h schnell sein.

vorgeschriebene Sonderfahrten:

keine Sonderfahrten

Dauer der Fahrprüfung:

30 Minuten

 

 

KLasse S

Klasse S (Quads, Mini-PKW und Trikes)

Mindestalter

16 Jahre

Fahrzeuge

dreirädrige Krafträder (Trikes)
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(Quads und Mini-PKW)

Besonderheiten

Höchstgeschwindigkeit 45 Km/h
mit Benzinmotor max. 50 ccm
mit Dieselmotor max. 4 KW
mit Elektromotor max. 4 KW
bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen max. 350 kg Leermasse

vorgeschriebene Sonderfahrten:

keine Sonderfahrten

Dauer der Fahrprüfung:

30 Minuten

 

 

Mofa

Mofa Prüfbescheinigung

Mindestalter

15 Jahre

Fahrzeuge

Mofa Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und höchstens 50 ccm

Besonderheiten

keine praktische Fahrprüfung!
nach 2 Fahrstunden und 6 Unterrichtseinheiten wird nur eine theoretische Prüfung gemacht.

Mofakurse finden ständig in unserem Hause statt. Die Prüfung kann max. 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.