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Die Fahrschule Miecke & Partner bieten dem Fahrschüler nicht nur die Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis an.
So finden in den Räumen der Fahrschule Andernach-Südhöhe, Buchenstraße 2, auch die notwendigen Kurse wie "Sofortmaßnahmen am Unfallort" durch den kompetenten Partner M.A.U.S. aus Remagen statt.
Sollten Sie besondere Wünsche haben, sind unsicher im Straßenverkehr und wünschen sich eine zusätzliche Fahrschulung; oder haben Sie Probleme mit den neuesten Verkehrsregeln oder Verkehrszeichen? Auch hierfür bieten wir unsere Fachkompetenz an. Fragen Sie in unserem Büro, wir werden sicherlich auch für Sie eine Lösung finden.
Nachfolgend eine Übersicht mit kurzer Beschreibung über die Führerscheine und -klassen die aktuell im Angebot sind.
Aktuell "Führerschein mit 17"
Klasse A (Motorrad bis 25 kW)  | Mindestalter | 18 Jahre | Fahrzeuge | Motorräder bis 25 kw (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg | Besonderheiten | Die Leistungbeschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis | vorgeschriebene Sonderfahrten: | 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrten
bei vorhandener Klasse A1: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Dunkelfahrt | Dauer der Fahrprüfung: | 60 Minuten |
Klasse A unbeschränkt (jedes Motorrad)  | Mindestalter | 25 Jahre bei Direkteinstieg | Fahrzeuge | Motorräder ohne Leistungsbeschränkung | Besonderheiten | Wer A unbeschränkt erwerben möchte, ohne vorher zwei Jahre lang Klasse A zu besitzen, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Das nennt man "Direkteinstieg". | vorgeschriebene Sonderfahrten: | 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrten
bei vorhandener Klasse A: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Dunkelfahrt | Dauer der Fahrprüfung: | 60 Minuten |
Klasse A1 (Motorrad bis 125 ccm)  | Mindestalter | 16 Jahre | Fahrzeuge | Motorräder bis 125 ccm und 11 kW | Besonderheiten | Maschinen mit mehr als 80 km/h Höchstgeschwindigkeit dürfen erst ab dem 18. Geburtstag gefahren werden | vorgeschriebene Sonderfahrten: | 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrten | Dauer der Fahrprüfung: | 45 Minuten |
Klasse B (Pkw, auch mit leichtem Anhänger)  | Mindestalter | 18 Jahre | Fahrzeuge | Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, plus Anhäger mit höchstens 750 kg zulässige Gesamtmasse oder plus Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis zum Leergewicht des Zugfahrzeugs, wenn dabei die gesamte zulässige Masse des Zugs höchstens 3.500 kg beträgt | Besonderheiten | Bei Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeugen wird auch der Führerschein auf Automatikfahrzeuge beschränkt.
| vorgeschriebene Sonderfahrten: | 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrten | Dauer der Fahrprüfung: | 45 Minuten |
Klasse B (Automatik)  | Mindestalter | 18 Jahre | Fahrzeuge | Wie Klasse B, jedoch wird die Ausbildung aussschließlich auf einem Automatik-PKWdurchgeführt. | Besonderheiten | Bei Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeugen wird auch der Führerschein auf Automatikfahrzeuge beschränkt. (Wir bieten auf Wunsch die Automatik-Ausbildung auf einem Mercedes C220 CDI an) | vorgeschriebene Sonderfahrten: | 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrten | Dauer der Fahrprüfung: | 45 Minuten |
Klasse BE (Pkw mit schwerem Anhänger)  | Mindestalter | 18 Jahre | Fahrzeuge | Kraftfahrzeuge der Klasse B plus einem Anhänger über der Leermasse des ziehenden Kfz oder über 3,5 tonnen Gesamtmasse, für den die Klasse B nicht mehr ausreicht | Besonderheiten | Es darf auch mit einem Automatik-Zugfahrzeug ausgebildet werden, ohne Beschränkung der Klasse BE auf Automatikfahrzeuge. | vorgeschriebene Sonderfahrten: | 3 Überland, 1 Autobahn, 1 Dunkelfahrt | Dauer der Fahrprüfung: | 45 Minuten |
Klasse M (Kleinkraftrad) | Mindestalter | 16 Jahre | Fahrzeuge | Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die hinsichtlich ihrer Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). | Besonderheiten | Kleinkrafträder, die bis zum 31.12.2001 in den Verkehr gebracht werden, dürfen bis 50 km/h schnell sein. | vorgeschriebene Sonderfahrten: | keine Sonderfahrten | Dauer der Fahrprüfung: | 30 Minuten |
Klasse S (Quads, Mini-PKW und Trikes)  | Mindestalter | 16 Jahre | Fahrzeuge | dreirädrige Krafträder (Trikes) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Mini-PKW) | Besonderheiten | Höchstgeschwindigkeit 45 Km/h mit Benzinmotor max. 50 ccm mit Dieselmotor max. 4 KW mit Elektromotor max. 4 KW bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen max. 350 kg Leermasse
| vorgeschriebene Sonderfahrten: | keine Sonderfahrten | Dauer der Fahrprüfung: | 30 Minuten |
Mofa Prüfbescheinigung  | Mindestalter | 15 Jahre | Fahrzeuge | Mofa Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und höchstens 50 ccm | Besonderheiten | keine praktische Fahrprüfung! nach 2 Fahrstunden und 6 Unterrichtseinheiten wird nur eine theoretische Prüfung gemacht. |
Mofakurse finden ständig in unserem Hause statt. Die Prüfung kann max. 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.
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